§ 1 Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der Firma Paul Dokumentation abgeschlossenen Verträge.
- Die Firma Paul Dokumentation nimmt Aufträge und Angebote ausschließlich zu den eigenen im Folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Vertragsbedingungen des Auftraggebers, die davon ganz oder teilweise abweichen oder diesen Bedingungen widersprechen, sind für die Firma Paul Dokumentation nicht verbindlich, es sei denn, die Firma Paul Dokumentation bestätigt sie explizit und schriftlich.
§ 2 Bindung an Angebote
- Die Firma Paul Dokumentation ist an ihre Angebote lediglich vierzehn Kalendertage ab dem Datum des Angebotsschreibens gebunden.
- Bestellt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots der Firma Paul Dokumentation nach Ablauf dieser Frist, so ist die Firma Paul Dokumentation berechtigt, die Preise den derzeit gültigen Listenpreisen oder Honorarsätzen anzupassen.
- Erstellen wir unser Angebot auf Grundlage der Anzahl der Seiten, so bezieht sich dies auf die Anzahl der erstellten und nicht der gelieferten Seiten des Endproduktes. Dies bedeutet, dass Seiten die erstellt, aber auf Kundenwunsch gestrichen wurden, in
die Zählung mit eingerechnet werden.
§ 3 Leistungen der Firma Paul Dokumentation
- Die Firma Paul Dokumentation bietet ihren Kunden folgende Dienstleistungen aus dem Bereich der technischen Dokumentation an:
– Entwicklung von Konzepten für technische Dokumentationen
– Formulieren und Erstellen technischer Dokumentationen
– Redigieren, Aktualisieren und Überarbeiten technischer Dokumentationen
– Übersetzungen technischer Dokumentationen
– Anfertigung von technischen Illustrationen
– Produktion technischer Dokumentationen
– Entwicklung und Produktion technischer Dokumentationen auf elektronischen Medien
– Analysen und Beratungen zur technischen Dokumentation
– Beratung und Einführung eines Redaktionssystems - Inhalt und Umfang der konkreten Leistungspflichten aus dem Vertragsverhältnis der Firma Paul Dokumentation mit ihrem Auftraggeber ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die in dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung oder
dem schriftlich zwischen der Firma Paul Dokumentation und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag enthalten ist, und die mit den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma Paul Dokumentation bilden. - Übersetzungen werden nach DIN EN 15038 ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Der Auftraggeber wird gebeten, die Übersetzung nach Abnahme auf Mängelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu
überprüfen, bevor er die Übersetzung anderweitig einsetzt oder nutzt. Soweit ein Mangel in der Übersetzung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Leistung einer mangelfreien Übersetzung berechtigt (Nacherfüllung). Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder
unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können des Weiteren die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistungentspricht.
§ 4 Leistungspflichten des Auftraggebers
- Vergütung: Die von dem Auftraggeber zu zahlende Vergütung für die von der Firma Paul Dokumentation erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem schriftlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Soweit dort nichts anderes vereinbart wurde, sind die Transport- und Verpackungskosten von dem Auftraggeber zu tragen. Zusätzlich ist von dem
Auftraggeber die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu zahlen. - Angebote: Auf Wunsch des Kunden erstellt die Firma Paul Dokumentation ein Angebot. Das Angebot ist vergütungspflichtig. Die konkrete Vergütung ergibt sich aus dem schriftlich formulierten Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem zwischen den Parteien schriftlich abgeschlossenen Vertrag.
- Angebote der Firma Paul Dokumentation sind unverbindlich.
- Zahlung der Vergütung: Sollte zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart worden sein, gelten für die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung folgende Fälligkeitsdaten:
– Die vereinbarte Vergütung wird mit Übergabe der von der Firma Paul Dokumentation erstellten technischen Dokumentation an den Auftraggeber fällig.
– Bei Verzögerungen der Auftragsabwicklung oder -bearbeitung die nicht von der Firma Paul Dokumentation verschuldet werden, erhebt die Firma Paul Dokumentation Anspruch auf eine Abschlagszahlung in Höhe von 75 % des Auftragswertes.
– Bei Projekten, deren Bearbeitung länger als einen Monat dauert, kann die Firma Paul Dokumentation monatliche Zwischenrechnungen über die bis dahin erbrachten Leistungen stellen.
– Dem Auftraggeber stehen gegen die Vergütungsansprüche der Firma Paul Dokumentation keine Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte zu, es sei denn, er verfügt über einen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch. Verzugszinsen werden mit 5 % p. a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma Paul Dokumentation eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist.
– Überschreitet der tatsächliche Aufwand das Angebot, erstellt die Firma Paul Dokumentation auf Wunsch des Kunden ein Folgeangebot.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat der Firma Paul Dokumentation zu dem in dem schriftlichen Angebot, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem schriftlich zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag als Beginn der Lieferfrist angegebenen Termin das von der Firma Paul Dokumentation zu beschreibende Produkt anzuliefern und zur Verfügung zu stellen oder dem für die Erstellung der technischen Dokumentation zuständigen Mitarbeiter der Firma Paul Dokumentation den Zugang zu den im Betrieb des Auftraggebers befindlichen zu beschreibenden Produkten zu ermöglichen. Zum gleichen Termin hat der Auftraggeber der Firma Paul Dokumentation Mitarbeiter seines Unternehmens zu benennen, die als kompetente Gesprächspartner für die Firma Paul Dokumentation zur Verfügung stehen und sie mit allen erforderlichen Informationen versorgen können.
- Der Auftraggeber hat eine Risiko- und Gefahrenanalyse hinsichtlich des zu beschreibenden Produktes durchzuführen und das in einer schriftlichen Dokumentation niedergelegte Ergebnis der Gefahrenanalyse zu dem genannten Termin der Firma Paul Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
- Des Weiteren obliegt es dem Auftraggeber, die Firma Paul Dokumentation mit allen für eine gesetzes- und vertragsgemäße Beschreibung des Produktes erforderlichen Informationen (z. B. Benennung des Einsatzbereiches und der Nutzer des Produktes, Angaben zu Exportstaaten, Charakterisierung der Funktionsweise des Produktes) zu versorgen und wichtige produkt- und verfahrensspezifische Dokumente zur Verfügung zu stellen (z. B. Produkt-, Tätigkeits- oder Gefahrenanalyse, technische Zeichnungen, Fotografien und Unterlagen etc.). Soweit der Firma Paul Dokumentation solche Dokumente und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, versichert der Auftraggeber, dass diese Unterlagen frei von Schutzrechten Dritter sind, und dass keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung durch die Firma Paul Dokumentation ausschließen oder einschränken. Falls Dritte dennoch Rechte geltend machen, werden sich die Vertragspartner hiervon gegenseitig unterrichten. Der Auftraggeber unterstützt die Firma Paul Dokumentation bei der Abwehr solcher Rechte und stellt die Firma Paul Dokumentation von allen Nachteilen in diesem Zusammenhang frei.
- Sollte der Auftraggeber mit diesen Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, ist die Firma Paul Dokumentation berechtigt, dem Auftraggeber zur Nachholung dieser Mitwirkungshandlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu setzen, dass sie den Vertrag kündigt, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird. Wenn die Mitwirkungshandlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, gilt der Vertrag als aufgehoben. In diesem Falle kann die Firma Paul Dokumentation einen ihrer geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen sowie eine angemessene Entschädigung verlangen. Eine weitergehende Haftung des Auftraggebers wegen Verschuldens bleibt unberührt.
§ 6 Lieferzeit
- Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma Paul Dokumentation, jedoch nicht vor Erfüllung der in § 5 benannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die fertiggestellte technische Dokumentation das Unternehmen der Firma Paul Dokumentation verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt wurde.
- Die Lieferfrist verlängert sich — auch innerhalb eines Lieferverzuges — angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche die Firma Paul Dokumentation trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte — gleichwohl ob bei der Firma Paul Dokumentation oder bei ihren Unterlieferanten eingetreten — z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Hard- und/oder Software. Die Firma Paul Dokumentation muss ihrem Kunden solche Hindernisse unverzüglich mitteilen.
- Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Sollte der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, verlängert sich die Lieferfrist ohne weitere Ankündigung durch die Firma Paul Dokumentation um den Zeitraum, während der sich der Auftraggeber in Verzug befand.
- Bei späteren Abänderungen des Vertrages, welche die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.
§ 7 Gefahrenübergang und Versand
- Der Versand erfolgt auf Wunsch und auf Kosten des Kunden, wenn nicht anders vereinbart, auf elektronischem Weg.
- Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung durch die Firma Paul Dokumentation mit der Post gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
- Mit der Auslieferung an den Versandbeauftragten der Firma Paul Dokumentation, spätestens jedoch mit Aufgabe bei der Post, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der von der Firma Paul Dokumentation erstellten technischen Dokumentation auf den Auftraggeber unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt, ob Teillieferungen erfolgten oder die Firma Paul Dokumentation die Versandkosten oder den Transport übernommen hat.
- Ist der Auftrag versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, welche die Firma Paul Dokumentation nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
- Den aus der Benutzung von Post, Telefon, Telex, Telefax, E-Mail und anderen Übermittlungsarten namentlich aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen entstehenden Schaden trägt der Auftraggeber, sofern die Firma Paul Dokumentation kein grobes Verschulden trifft.
§ 8 Abnahme
- Die Abnahme der von der Firma Paul Dokumentation erstellten technischen Dokumentation erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers. Dieser hat unverzüglich nach Übergabe der technischen Dokumentation schriftlich die Abnahme zu erklären.
- Wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt der technischen Dokumentation die Abnahme erklärt, ist die Firma Paul Dokumentation berechtigt, ihm schriftlich eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe dieser Erklärung zu setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme nicht schriftlich spezifiziert.
§ 9 Gewährleistung
- Ist die von der Firma Paul Dokumentation gelieferte technische Dokumentation mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist die Firma Paul Dokumentation zunächst unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte des Auftraggebers verpflichtet, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt der erste Versuch der Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber die Firma Paul Dokumentation unter Bestimmung einer angemessenen Nachfrist nochmals zur Nachbesserung auffordern.
- Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung und Prüfung erkennbare Mängel der von der Firma Paul Dokumentation gelieferten technischen Dokumentation hat der Auftraggeber innerhalb von fünf Tagen nach Übergabe der technischen Dokumentation an den Kunden schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung (spätestens aber innerhalb von einem Monat nach der Übergabe der Dokumentation durch die Firma Paul Dokumentation) schriftlich zu rügen.
- Bei Versäumung dieser Rügefristen kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht mehr in Betracht. Die Verpflichtungen aus dem §§ 377 HGB werden hierdurch nicht berührt.
- Schlägt die von dem Auftraggeber geforderte Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl oder leistet die Firma Paul Dokumentation innerhalb einer angemessenen Frist keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Geschäftsführers, eines leitenden Angestellten oder eines Mitarbeiters der Firma Paul Dokumentation eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht wurde.
§ 10 Außervertragliche Haftung und Haftung wegen Verzug und Unmöglichkeit
Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung (z. B. unerlaubter Handlung) sowie wegen Leistungsverzug oder von der Firma Paul Dokumentation zu vertretender Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Geschäftsführers, eines leitenden Angestellten, eines Mitarbeiters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma Paul Dokumentation oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht wurde.
§ 11 Einräumung von Nutzungsrechten
- Soweit zwischen der Firma Paul Dokumentation und dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde, räumt die Firma Paul Dokumentation dem Auftraggeber das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der von ihr erstellten technischen Dokumentation — einschließlich der darin enthaltenen Fotografien, grafischen Darstellungen und technischen Zeichnungen — in gedruckter Form ausschließlich entsprechend dem Vertrag zugrunde liegenden Zweck — nämlich der Beifügung einer technischen Dokumentation zu dem beschriebenen Produkt als Betriebsanleitung in gedruckter Form — ein. Das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung ist auf den jeweiligen in dem schriftlichen Vertragsangebot, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem zwischen den Parteien schriftlich abgeschlossenen Vertrag spezifizierten Leistungsgegenstand, den dort genannten Typ oder die dort erwähnte Serie beschränkt. Einseitige Veränderungen der gelieferten Dokumentation durch den Auftraggeber sind ohne schriftliche Genehmigung der Firma Paul Dokumentation untersagt.
- Die Firma Paul Dokumentation haftet nicht für Schäden, die durch die Vervielfältigung und Verbreitung einer durch den Auftraggeber oder einen Dritten veränderten technischen Dokumentation entstehen.
- Weitergehende Nutzungsrechte, etwa das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einer Bearbeitung der technischen Dokumentation, z. B. einer Übersetzung, das Recht zur Aufzeichnung auf Bild- und Tonträger und auf maschinenlesbare Datenträger, das Recht zur elektronischen Speicherung, zur Nutzung in einer Datenbank und zur Ausgabe in körperlicher und unkörperlicher Form sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, werden nicht eingeräumt.
- Sollte der Auftraggeber eine weitergehende Nutzung der technischen Dokumentation entsprechend dieser Aufstellung anstreben, muss er die vorherige schriftliche Genehmigung der Firma Paul Dokumentation einholen. Außerdem ist diese Nutzung des Werkes zusätzlich zu vergüten.
- Des Weiteren ist es dem Auftraggeber untersagt, ohne schriftliche Genehmigung durch die Firma Paul Dokumentation die Nutzungsrechte ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder durch Dritte ausüben zu lassen.
- Auch eine Vervielfältigung und Verbreitung in Schulungsunterlagen oder zu sonstigen Dokumentationszwecken ist ohne Erlaubnis der Firma Paul Dokumentation untersagt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Urheber entsprechend den Angaben der Firma Paul Dokumentation zu benennen und einen entsprechenden Copyrightvermerk in der technischen Dokumentation anzubringen.
- Die Firma Paul Dokumentation versichert, dass sie allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an der von ihr erstellten technischen Dokumentation zu verfügen und bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügungen getroffen hat. Gehören zu der technischen Dokumentation Abbildungen, Fotografien, grafische Darstellungen, Skizzen und technische Zeichnungen, so liefert die Firma Paul Dokumentation für den Fall, dass hieran Rechte Dritter bestehen, dem Auftraggeber die entsprechenden Quellennachweise, sodass dieser sich um den Rechtserwerb bemühen kann. Die Firma Paul Dokumentation liefert geeigneten Ersatz, wenn der Rechtserwerb nicht oder nur unter ungewöhnlichen Schwierigkeiten oder Kosten möglich ist.
§ 12 Subunternehmer
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Firma Paul Dokumentation zur Erbringung bestimmter Teilleistungen
(z. B. Übersetzungen, Erstellung von Illustrationen, Multimediaproduktion) Subunternehmer einschaltet.
§ 13 Referenzen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Firma Paul Dokumentation den Namen bzw. die Firma des Auftraggebers nach Auftragsbeendigung in ihre Referenzliste aufnimmt.
§ 14 Tätigkeit für Mitbewerber
Der Firma Paul Dokumentation ist es gestattet, auch für Unternehmen tätig zu werden, die gegebenenfalls zu dem Auftraggeber in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.
§ 15 Geheimhaltung
Unterlagen und Informationen, die der Firma Paul Dokumentation von dem Auftraggeber anlässlich der Erstellung der technischen Dokumentation übergeben oder zur Kenntnis gebracht werden, werden von der Firma Paul Dokumentation vertraulich und mit der notwendigen Sorgfalt gegenüber Dritten behandelt.
§ 16 Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen einschließlich der Abrede, auf Schriftform zu verzichten.
§ 17 Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand und Erfüllungsort Villingen-Schwenningen (der Hauptsitz der Firma Paul Dokumentation). Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohn- oder Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohn- oder Firmensitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.